
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
- Wir akzeptieren Ihre Zahlung mit Paypal (Kreditkarten) TWINT oder gegen Vorkasserechnung im Antiquariat, Barzahlung bei Räumungen und Umzugshilfe, Minijobs.
- TWINT und Überweisung bei Ankauf über Ricardo.ch
- Wir nehmen Bestellungen auch Telefonisch entgegen. Auf Verabredung öffnen wir das Lager für Sie.
- Räumungen erfolgen gegen Barzahlung oder TWINT, oder bei uns Bekannten Kundinnen und Kunden gegen Rechnung zahlbar nach Erhalt.
Kleinere Mängel sind nicht immer angegeben, aber stets im Preis berücksichtigt. Das Angebot ist freibleibend.
Preise in Schweizer Franken, auf Anfrage stelle ich Ihnen eine Rechnung auch in Euro oder US Dollar (Paypal)
Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs erledigt.
Versand auf Kosten und Risiko der BestellerInnen. Mit der Bestellung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.
Bezahlung / Rückgaberecht:
Bis zur Bezahlung der jeweiligen Sendung bleiben die Artikel unser Eigentum. Es besteht kein Lieferzwang.
Wohnungsräumungen im Auftrag eines Kunden/einer Kundin:
Bei Wohnungsauflösungen erledigt das Einzelhandelsunternehmen sammelbecken, bär als Auftragnehmer komplette oder teilweise Wohnungsräumungen. Auftraggeber/Auftraggeberin und Auftragnehmer einigen sich im voraus über die Bedingungen, zu denen der Auftrag ausgeführt wird. Je nach Zusammensetzung des Wohnungsinventars kann es sein, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin für die Räumungskosten aufkommt oder dass der Auftragnehmer die Kosten übernimmt oder dass der Auftragnehmer für die Übernahme des Wohnungsinventars einen Kaufpreis bezahlt. Falls der Auftraggeber/die Auftraggeberin Teile des Inventars behalten will, müssen diese Teile im voraus bezeichnet und schriftlich festgehalten werden. Alle anderen Teile des Wohnungsinventars gehen mit Erteilung des Auftrags in das alleinige Verfügungsrecht des Auftragnehmers über.
2.4 Schätzungen von wertvollen Wohnungsinventaren Schätzungen von Wohnungsinventaren, Kunstgegenständen, Sammlungen etc. sind je nach Aufwand vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Kosten werden im voraus vereinbart. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erhalten einen Schätzungsbericht in schriftlicher Form unter Auflistung der zu schätzenden Objekte. B.Bär, Härkingen im Januar 2019